Wirtschaftsminister verlängert Härtefallhilfe für Unternehmen und Selbstständige um drei Monate
Bund und Land stellen bis Ende September bis zu 41,28 Mio. Euro bereit
Das Wirtschaftsministerium verlängert die Härtefallhilfe: Unternehmen und Selbstständige aus Sachsen-Anhalt, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten sind aber bisher nicht von Hilfsprogrammen profitieren, können nun bis Ende September 2021 zusätzliche Unterstützung bekommen. Ursprünglich war das Programm, das Bund und Land im Gesamtvolumen von bis zu 41,28 Millionen Euro je zur Hälfte finanzieren, bis Ende Juni 2021 befristet.
„Aufgrund der besonders niedrigen Inzidenzen ist Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg zurück zur Normalität. Dennoch haben noch immer zahlreiche Unternehmen mit Einschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen – und nicht alle von ihnen haben Zugang zu den umfangreichen Förderprogrammen von Bund und Land. Die Härtefallhilfe schließt diese Lücke und schafft Perspektiven für Unternehmen und Arbeitsplätze. Daher war es wichtig, das Programm zunächst bis in den Herbst zu verlängern“, sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann.
Nach der vom Wirtschaftsministerium jetzt verlängerten Richtlinie können förderfähige Fixkosten wie Mieten, Versicherungen oder Aufwendungen für Zinsen, Strom und Heizung erstattet werden, die zwischen dem 1. November 2020 und Ende September 2021 angefallen sind bzw. noch anfallen. Voraussetzung ist, dass die Pandemie in den beantragten Monaten Verluste verursacht hat, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, und dass die Unternehmen durch besondere Konstellationen keine anderen Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten können. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen Verlust macht, obwohl der Umsatzausfall in einem Monat unterhalb der für die Beantragung der Überbrückungshilfe geforderten Grenze von mindestens 30 Prozent liegt.
Die Härtefallhilfe kann bis zu 100.000 Euro betragen; in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich. Anträge können bis Ende Oktober 2021 über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Weitere Informationen sowie den Link zum Antrag gibt es hier: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/haertefallhilfe.
Quelle: mw.sachsen-anhalt.de