Optimale Finanzierungsstruktur
Förderung Ihrer Investition in Sachsen-Anhalt
Unternehmensinvestitionen in Sachsen-Anhalt können auch in den kommenden Jahren finanziell in hohem Maß begleitet werden. Dies geht aus der neuen Fördergebietskarte zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hervor, die von der Europäischen Kommission, vom Bund und von den Bundesländern beschlossen worden ist und bis 2020 gilt. Danach verfügt Sachsen-Anhalt, abgesehen von wenigen Ausnahmen in abgelegenen Grenzgebieten, auch künftig über die deutschlandweit höchsten Fördersätze. Nach der GRW-Fördergebietskarte ist Sachsen-Anhalt als so genanntes „prädefiniertes C-Fördergebiet“ eingestuft.
- Höhe der Förderungen gemäß maximaler EU-Fördersätze:
- Kleine Unternehmen: bis zu 30%
- Mittlere Unternehmen: bis zu 20%
- Große Unternehmen: bis zu 10%