Hochwasserlage: Ministerpräsident weist Bildung des Krisenstabes der Landesregierung an
Er soll die auf Landesebene erforderlichen Entscheidungen treffen und die entsprechenden Maßnahmen gewährleisten.
Der Krisenstab wird laut Beschluss der Landesregierung vom 19. Mai 2009 eingerichtet, wenn eine Krisenlage eine so enge Kooperation mehrerer Ressorts erfordert, dass sie im Rahmen des normalen Geschäftsgangs nicht gewährleistet werden kann. Die Leitung und Geschäftsführung des Krisenstabs obliegt dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Hier ist der Krisenstab auch angesiedelt.
Aufgaben des Krisenstabs sind unter anderem die Koordination der Einsatzleitung und die Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Ländern und dem Bund.
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