Doppelhaushalt 20/21: Minister warnt vor Einschnitten bei der GRW

Willingmann fordert finanzpolitische Umsicht bei der Investitionsförderung: „Strukturwandel gestalten und keine Bundesmittel verschenken“

Mit Blick auf die aktuellen Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute eindringlich vor Einschnitten bei der Investitionsförderung gewarnt.

„Gerade mit Blick auf Kohleausstieg, Energiewende und den Strukturwandel in der Autoindustrie wäre dies ein völlig falsches Signal. Um Sachsen-Anhalts Chancen zu nutzen, braucht es stattdessen finanzpolitische Umsicht. Auf unserem Weg zu einem Land der Zukunftstechnologien müssen wir in den kommenden Jahren nicht weniger, sondern mehr Fördergeld für Investitionen von Unternehmen und in die wirtschaftsnahe Infrastruktur zur Verfügung haben. Wir können es uns nicht leisten, jährlich Bundesmittel in zweistelliger Millionenhöhe an andere Bundesländer zu verschenken, weil wir die notwendige Kofinanzierung nicht stemmen können“, betonte Willingmann in Magdeburg.

Er appellierte an den Landtag, für den Doppelhaushalt 2020/21 zumindest keine weiteren Kürzungen an der Investitionsförderung vorzunehmen. „Andernfalls müssen wir im laufenden Jahr wahrscheinlich einen Förderstopp verhängen. Das kann niemand wollen – erst recht nicht in einer Phase, in der Sachsen-Anhalt für Investoren aus dem In- und Ausland wieder deutlich an Attraktivität gewonnen hat. Die aktuellen Großansiedlungen und Erweiterungen von Progroup, Farasis, UPM, Porsche oder Horiba sprechen hier eine deutliche Sprache. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, dass das Land neben der Investitionsförderung andere wichtige Aufgaben finanzieren muss. Mit Blick in die Zukunft werbe ich aber dafür, die Fördermittel des Landes in den kommenden Jahren aufzustocken, damit wir zumindest die zur Verfügung stehenden Bundesmittel komplett binden können.“

Sachsen-Anhalts Investitionsförderung wird aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert. Für 2020 stellt der Bund bis zu 83,23 Millionen Euro für die Bewilligung neuer Investitionen zur Verfügung. Da das Land Sachsen-Anhalt aufgrund der angespannten Haushaltslage nur eine Kofinanzierung in Höhe von 61,56 Millionen Euro eingeplant hat, können statt der maximal möglichen 166,5 nur rund 123,1 Millionen Euro bewilligt werden (d.h. es werden rund 21,7 Millionen Euro Bundesmittel nicht in Anspruch genommen).

In der laufenden EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 konnte die Investitionsförderung des Landes mit insgesamt rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ergänzt werden. Diese Mittel sind aufgrund der hohen Nachfrage inzwischen vollständig gebunden und stehen damit für die Jahre 2020 und 2021 nicht zur Verfügung. Und das, obwohl der Bestand an GRW-Förderanträgen auf ähnlich hohem Niveau wie 2018 liegt. Willingmann warnt: „Wenn wir dauerhaft Bundesmittel nicht in Anspruch nehmen, laufen wir Gefahr, dass der Bund seine Zuweisungen für Sachsen-Anhalt kürzt. Gerade in einer Zeit, in der wir Milliarden Euro vom Bund für den Kohle-Ausstieg fordern, wäre das ein fatales Signal.“

 

Der Minister stellte zudem die aktuelle Bilanz zur Investitionsförderung im Jahr 2019 vor: „Im Vergleich zu 2018 wurden weniger Investitionen von Unternehmen, dafür aber deutlich umfangreichere Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert.“ Festzustellen ist auch, dass über die Jahre die Effizienz der Förderung zugenommen hat: Für jeden 2019 neu bewilligten Fördereuro werden die Unternehmen mehr als sieben Euro investieren. Noch nicht enthalten in den Zahlen für 2019 sind die jüngsten Ansiedlungserfolge wie die Batteriefabrik von Farasis in Bitterfeld-Wolfen (Investitionsvolumen: 600 Mio. €) und die Bioraffinerie von UPM in Leuna (550 Mio. €).

 

GRW – Gewerbliche Wirtschaft

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Anzahl Bewilligungen

111

80

134

202

102

87

Investitionsvolumen (in Mio. €)

721,7

484,8

254,4

1.119,3

867,3

333,8

Zuschussvolumen (in Mio. €)

142,4

57,3

62,2

182,3

68,7

45,4

Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze

2.563

870

656

2.225

1.294

648

Gesicherte Dauerarbeitsplätze

9.583

3.428

3.235

5.947

2.861

2.123

Zuschuss pro neuem Arbeitsplatz (in €)

55.600

65.900

94.800

81.900

53.100

70.154

Investition pro Zuschuss (in €)

5,1

8,5

4,1

6,1

12,6

7,3

GRW – Infrastrukturvorhaben

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Anzahl Bewilligungen

8

9

22

10

21

16

Investitionsvolumen (in Mio. €)

44,2

13,6

70,7

6,5

82

121,9

Zuschussvolumen (in Mio. €)

33

9,7

61,4

4,7

69,1

100,2

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