Willingmann verleiht Promotionsrecht an Hochschule Anhalt: „Großer Schritt für unsere Wissenschaftslandschaft“

Für Fachrichtungen Life Science sowie Architektur und Designforschung

Premiere für Sachsen-Anhalt: Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals Fachhochschule) kann die Hochschule Anhalt künftig neben Bachelor- und Masterabschlüssen auch den Doktorgrad vergeben. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat der Hochschule heute Abend offiziell das Promotionsrecht für die zwei Fachrichtungen „Life Science“ sowie „Architektur und Designforschung“ verliehen. Möglich wurde das durch eine Verordnung des Ministers, die vor gut drei Wochen in Kraft getreten ist und den Rahmen für die Übertragung des Promotionsrechts liefert.

Ermöglicht wurde die Promotionsverordnung durch das neue Hochschulgesetz des Landes aus dem Sommer 2020. Danach kann forschungsstarken Bereichen an den vier HAW des Landes oder Zusammenschlüssen verschiedener Hochschulbereiche das Promotionsrecht verliehen werden. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen mit gesteigerten Forschungsaktivitäten (in den o.g. Fachrichtungen der Hochschule Anhalt sind das insgesamt rund 20). Die Förderung und Betreuung der Doktoranden erfolgt in Promotionszentren, die entweder direkt an einer Hochschule oder hochschulübergreifend eingerichtet werden können. Damit ist Sachsen-Anhalt nach Hessen (2016) und Nordrhein-Westfalen (2019) das dritte Bundesland, in dem Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten können.

Willingmann sagte: „Die Hochschule Anhalt, eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Ostdeutschland, hat in den vergangenen Jahren ihre Forschungsschwerpunkte weiter gestärkt, ist Wissenschaftskooperationen im In- und Ausland eingegangen und hat vermehrt Drittmittel eingeworben. Diese fraglos nachhaltige Entwicklung ist die Basis dafür, dass die Hochschule den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs künftig auch zur Promotion führen kann. Das baut Hemmschwellen ab, schafft mehr Chancengleichheit im Wissenschaftssystem und stärkt unsere Hochschulen im nationalen wie internationalen Wettbewerb um kluge Köpfe. Zumal bereits absehbar ist, dass die Übertragung des Promotionsrechts alsbald auch in anderen Bundesländern kommen wird. Die erstmalige Verleihung des Promotionsrechtes an eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist daher ein großer und konsequenter Schritt zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt.“

Der Präsident der Hochschule Anhalt, Prof. Dr. Jörg Bagdahn, unterstrich: „Der Bereich Life Science ist der größte Forschungsschwerpunkt an der Hochschule Anhalt. Das eigenständige Promotionsrecht vergrößert damit unsere Forschungsaktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Biodiversität, Biotechnologie bis hin zur Pharmatechnik, sodass wir in einem stärkeren Maß Forschungsprojekte durchführen können. Die Promotion in der Architektur und den Designwissenschaften ist für den gesamten Standort Dessau eine große Bereicherung. Insbesondere in Bezug auf die hohe Internationalität und bei der Einwerbung von zukünftigen Forschungsprojekten sowie bei der Gewinnung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Professorinnen und Professoren.“

Mit der Möglichkeit, das Promotionsrecht auch an HAW verleihen zu können, reagiert das Wissenschaftsministerium auf eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hatte: Die forschungsstarken Bereiche der HAW in Sachsen-Anhalt wie auch ihre an einer Promotion interessierten und geeigneten Absolventen sollen eigene Wege der Nachwuchsförderung gehen, um im Wettbewerb um Fachkräfte wie auch um die Qualifikation des eigenen Nachwuchses bestehen zu können. Zuletzt wurde jedoch beklagt, dass Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen kaum oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen den Zugang zu Promotionsverfahren an den Universitäten fanden. Durch den nun zusätzlichen Weg zur Promotion für HAW-Absolventinnen und -absolventen sollen nicht nur junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Land noch stärker gefördert werden. Zugleich werden damit auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung unterstützt, da sie ihre Profile und Schwerpunkte überregional künftig auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.

Neben dem neuen Zugang zur Promotion an den Hochschulen erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. „Sachsen-Anhalt verbreitert auf diese Weise die Möglichkeiten für Hochschulen und Universitäten, hochqualifizierten Nachwuchs zu binden. Im Ringen um Fachkräfte nicht nur für die Wissenschaft, sondern insgesamt im Lande ist das ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt“, so Willingmann.

Im Ministerium liegen derzeit weitere Anträge auf Einrichtung von Promotionszentren an der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie Verbundanträge der Hochschulen Harz, Magdeburg-Stendal, Merseburg und Anhalt vor.

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