Corona-Virus: Unterstützungsangebot und Anlaufstellen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt steht durch die Corona-Pandemie vor einer sehr harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen. Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium mit Bundes- und Landesmitteln das größte Soforthilfe-Programm für Unternehmen in der Geschichte Sachsen-Anhalts aufgelegt.

> Aktuelle Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.


Hilfen für Sachsen-​Anhalts Unternehmen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch die anhaltende Corona-Pandemie, in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren, sowie steuerliche Hilfsangeboten des Finanzministeriums (zum FAQ „Steuern“).

Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.

Durch Aufstockung und erneute Vereinfachung der Investitionsförderung setzt das Wirtschaftsministerium einen starken Anreiz für Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen.

Zudem gelten bis Ende 2021 erhöhte Wertgrenzen für schnellere Vergabeverfahren: Die Auftragswerteverordnung schreibt die seit 13. Mai 2020 geltenden höheren Wertgrenzen für Vergaben bis zum 31. Dezember 2021 fort; damit sind bis zu diesem Zeitpunkt vereinfachte Vergabeverfahren für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Sachsen-Anhalt möglich. Zudem sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe vor.


Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (vormals: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung) erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und nach Anhörung des Landesrechnungshofes des Landes Sachsen-Anhalt die Richtlinie für die Gewährung von Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit - „Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt“.

Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die Landesregierung zahlreiche Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbständige von Bund und Ländern bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfe als Ergänzungshilfe des Bundes und der Länder zu den bisherigen Unternehmenshilfen bietet den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.

Ziel der Härtefallhilfen ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde.

Zur Antragstellung


Sachsen-Anhalt INVESTIERT - neues Investitionsprogramm stärkt kleine und Kleinstunternehmen

Finanziell flexibel zu sein - für Unternehmen ist das wichtig. In Zeiten von Corona ist es eine besondere Herausforderung. Mit „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ein neues Förderprogramm. Kleine und Kleinstunternehmen erhalten damit Unterstützung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern. „Gerade in Zeiten der Pandemie und für die besonders betroffenen Branchen sind Investitionsanreize zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft enorm wichtig. So können wir auf die besonderen Erfordernisse der Pandemie reagieren. Dazu stehen im laufenden Jahr mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung.

„Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ richtet sich an kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro. Mit dem Förderantrag ist eine Projektbeschreibung einzureichen. Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden.

Zur Antragstellung: www.ib-sachsen-anhalt.de

 

Corona-​Soforthilfe-Programm „Sachsen-​Anhalt Zukunft“

Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Covid 19-​Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, stellt die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-​Anhalt ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.


Corona-Überbrückungshilfen des Bundes

Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten und vierten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten mit der Neustarthilfe Plus weiterhin umfassende Unterstützung.  Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet ebenfalls am 31. März 2022 (verlängert).

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können seit 07. Januar 2022 Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sind:

  • Großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags: Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind. Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.
  • Auch im Januar 2022 können Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Damit können diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent Überbrückungshilfe IV beantragen.
  • Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen: Durch die Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen wie bspw. 2G oder 2G plus – Regelungen können den Unternehmen zusätzliche Sach- und Personalkosten entstehen. Diese können in der Überbrückungshilfe IV anerkannt werden.
  • EU-Beihilferechtlich geregelte maximale Förderbetrag erhöht sich um 2,5 Mio. Euro: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio. Euro). Insgesamt können Unternehmen damit eine Förderung von maximal 54,5 Mio. Euro (bisher 52 Mio. Euro) erhalten.
  • Höchster Erstattungssatz beträgt 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten: Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale können Unternehmen Zuschläge von 20 bis 70 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten.
  • Streichung der Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung: Diese Investitionszuschüsse haben erfolgreich dazu beigetragen, dass Unternehmen Anpassungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs in Pandemiezeiten vornehmen konnten. Nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie sind die erforderlichen Anpassungen auf breiter Basis abgeschlossen.
  • Besondere Berücksichtigung der Advents- und Weihnachtsmärkte: Unternehmen, die von den Absagen dieser Märkte betroffen sind, erhalten 1. einen höheren Eigenkapitalzuschlag (s.o.), können 2. (ebenso, wie andere Veranstaltungsunternehmen) Ausfall- und Vorbereitungskosten aus den Monaten September bis Dezember 2021 geltend machen und dürfen mehrere branchenspezifische Sonderregelungen kombinieren.
  • Sonderregel für Pyrotechnik: Da die pyrotechnische Industrie vom Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel betroffen ist, wird die bewährte Sonderregelung aus der Überbrückungshilfe III aus dem Vorjahr (Silvester 2020) reaktiviert.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro.

Neben Soloselbständigen können – wie auch schon in der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus – auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

> Aktueller Überblick zu den Corona Wirtschaftshilfen der Bundesregierung


Tourismuswirtschaft

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Betreibern von Beherbungsstätten ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Eine Beherbung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist.

Reisebusreisen sind untersagt.

Regelungen für Touristen aus dem Ausland werden in Abhängigkeit von Bundesregelungen getroffen.

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt:
FAQ Corona-Tests für Reiserückkehrer nach Sachsen-Anhalt

Um den Tourismus gesund und sicher wieder anlaufen zu lassen, wurde zudem ein Hygiene- und Schutzkonzept für Betriebe der Gastronomie und Hotellerie entwickelt. Zu finden ist dies neben weiteren Informationen auf dem B2B Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt HIER.

Aktuell bestehen für die Tourismuswirtschaft, genau wie für alle anderen Branchen, keine gesonderten Programme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus. Jedoch haben die bestehenden und zu entwickelnden Maßnahmen und Programme zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen auch für die Tourismusbranche Geltung.

Die Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt führt regelmäßige Telefonschaltkonferenzen mit den Interessenvertretern und -vertreterinnen der Tourismuswirtschaft sowie allen touristischen Verbänden durch, um ein abgestimmtes Vorgehen sowie einen breiten Informationsaustausch sicherzustellen.


Kreativwirtschaft

Aktuelle Informationen für die Kreativwirtschaft: www.kreativ-sachsen-anhalt.de

Die Mitteldeutsche Medienförderung hat auf ihrer Website Informationen über aktuell existierende Hilfsmaßnahmen für Medienschaffende in Mitteldeutschland zusammengestellt.

Das Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft des Bundes sammelt auf seiner Website alle relevanten Angebote, die bundesweit eingerichtet werden, um UnternehmerInnen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen. 


Investorenservice für Unternehmen

Zusammen mit starken Netzwerkpartnern wie u.a. dem Wirtschaftsministerium, den regionalen Wirtschaftsförderungen in Landkreisen und Kommunen, der Investitionsbank, den Kammern und Arbeitsagenturen unterstützt der Investorenservice der IMG Unternehmen in Sachsen-Anhalt in Fragen der Standortsicherung. Gerade in Krisenzeiten gilt es, alle Kräfte zu bündeln, um Unternehmen zu den Unterstützungsangeboten gezielt zu informieren und schnell mit den jeweils relevanten Anlaufstellen zu vernetzen.

Das Team des Investorenservice steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Anliegen und Themen an:

Unterstützung für gewerbliche Unternehmen

Marc Pappert
Bereichsleiter Investorenservice & Prokurist
Tel.: +49 391 568 99 15
Mobil: +49 173 62 70 34 3
marc.pappert.ignore@img-sachsen-anhalt.de

Yves Ballin
Projektmanager Investorenservice / Fokus Strukturwandel
Tel.: +49 391 568 99 44
Mobil: +49 152 53 00 71 80
yves.ballin@img-sachsen-anhalt.de

Andrea Voss
Senior Managerin
Tel.: +49 391 568 99 29
Mobil: +49 151 52 62 64 62
andrea.voss.ignore@img-sachsen-anhalt.de

Unterstützung für Unternehmen der Tourismuswirtschaft

Barbara Weinert-Nachbagauer
Bereichsleiterin Marketing
Tel.: +49 391 568 99 81
Mobil: +49 160 58 72 57 3
barbara.weinert-nachbagauer.ignore@img-sachsen-anhalt.de

Dorrit Zischkale
Senior Managerin
Tel.: +49 391 568 99 27
Mobil: +49 151 52 62 64 64
dorrit.zischkale.ignore@img-sachsen-anhalt.de

Weitere Beratungsstellen

Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-Hotline ist unter 0391 / 567 4750 werktags zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren. Des Weiteren finden Sie hier eine Zusammenfassung zu allen Unterstützungsangeboten für Unternehmen unter mw.sachsen-anhalt.de/coronavirus


Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt berät Unternehmen zu monetären Fragen sowie speziell zu Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen. Die Hotline der IB ist erreichbar unter: 0800 56 007 57 stark frequentiert. Weitere Nummern sind zum ortsüblichen Tarif freigeschaltet: 0391 589 17 66 und 0391 589 85 28. Weitere Hinweise können Sie der IB-Website entnehmen: www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.


Über die Bürgschaftsbank bzw. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt BB / MBG stehen kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungskapital zur Verfügung: www.bb-mbg.de


Die KfW nutzt ihr bestehendes Kreditportfolio für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, um diese bei der Bewältigung der Corona-Virus-Krise zu unterstützen. Ergänzende Angaben und ein Überblick über die einzelnen Kreditprogramme sind abrufbar unter: www.kfw.de


Darüber hinaus sind die folgenden Anlaufstellen zu benennen, welche Firmen über die verschiedenen Unterstützungskanäle informieren und weiterführende Hinweise geben:

  • Industrie- und Handelskammer Magdeburg:
    •  www.magdeburg.ihk.de
    • Hotline für Finanzierungsfragen:
      • 0391 65 93 500
    • Hotline für exportorientierte Unternehmen:
      • 0391 56 93 146
    • Hotline für den Themenbereich Ausbildung/Prüfung:
      • 0391 65 93 438
         
  • Handwerkskammer Magdeburg: 
    • www.hwk-magdeburg.de/corona
    • Kontakt: 0391 62 68 ​0 (montags bis donnerstags zwischen 7.30 und 16.30 Uhr und freitags zwischen 7.30 und 13 Uhr)
       
  • Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau: 
  • Handwerkskammer Halle: 
    • www.hwkhalle.de/corona
    • Hotline: 0345 29 99 ​221 (08.00 bis 19.00 Uhr Montag bis Donnerstag und 08.00 bis 14.00 Uhr am Freitag) 
  • DEHOGA – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.: www.dehoga-bundesverband.de
     
  • Das B2B Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt fasst alle Informationen HIER zusammen.
     
  • GTAI - Germany Trade and Invest – Informationen für Auslandsmärkte: www.gtai.de/corona
     
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-​Anhalt 
    • Infotelefon für Bürgerinnen und Bürger: 0391 25 64 222 (ganztägig von 8-20 Uhr)
    • Infotelefon für Arbeitgeber und Beschäftige zum Thema Arbeits-​ und Gesundheitsschutz:
      0340 65 01 222 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa-So 10-18 Uhr)
       
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Förder-​ und Finanzierungsberatung: 030 18 61 5- 8000
    (Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr)
     
  • Das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Magdeburg hat eine Hotline für Corona-​Verdachtsfälle: 0391 67 ​17 79 9 eingerichtet
     
  • Gesundheitsämter in Sachsen-​Anhalt:
    • Ärtzlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
    • Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 34 64 65 100