Willingmann hält an Modellprojekten fest: „Weg in ein verantwortungsvolles Leben mit dem Virus“

Neuer Erlass / Anträge durch Landkreise ab sofort wieder möglich

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder die Durchführung von Modellprojekten für die Bereiche Beherbergung, Gaststätten und Handel (Ladengeschäfte) beim Wirtschaftsministerium beantragen. Grundlage dafür ist ein entsprechender Erlass des Ministeriums, der jetzt veröffentlicht wurde.

Voraussetzung für den Start neuer Modellprojekte oder die Fortsetzung bisheriger ist eine 7-Tage-Inzidenz unterhalb von 100 je 100.000 Einwohner in der jeweiligen Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde. Wie bisher müssen die Antragsteller u.a. eine lückenlose Testung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die digitale Kontaktnachverfolgung sowie eine qualifizierte Auswertung der Erkenntnisse gewährleisten. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen die räumliche Abgrenzbarkeit des Projektgebietes sowie die ausdrückliche Befürwortung und enge Begleitung seitens des örtlichen Gesundheitsamtes. Das Ministerium kann die Genehmigung der Projekte von der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Begleitung abhängig machen, um so weitere Erkenntnisse im Umgang mit der Pandemie und den vorhandenen Instrumentarien zu gewinnen.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Neben allgemeinen Öffnungsschritten, die unterhalb einer Inzidenz von 100 möglich sein müssen, ebnen auch Modellprojekte den Weg in ein verantwortungsvolles Leben mit dem Virus. Gut vorbereitete und begrenzte Projekte in Wirtschaft, Kultur und Sport tragen dazu bei, dass wir schon vor Erreichen eines weitreichenden Impfschutzes mehr Normalität erlangen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse für weitere Lockerungen nutzen können. Die Modellprojekte, die im April in den Landkreisen Harz und Mansfeld-Südharz gestartet wurden und aufgrund der Bundes-Notbremse beendet werden mussten, haben gezeigt, dass auch in der Pandemie mehr normales Leben möglich ist. Deshalb setzen wir weiterhin auf die Zulassung verantwortungsbewusster Modellprojekte für Sachsen-Anhalt.“

Hintergrund:

Modellprojekte sollen vor allem dazu dienen, die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten in Wirtschaft, Kultur und Sport unter Nutzung eines lückenlosen Testregimes, konsequenter Hygieneregeln und hinreichender Nachverfolgbarkeit zu untersuchen und diesen Bereichen so eine Perspektive zu geben. Zudem helfen Modellprojekte dabei, das so genannte Dunkelfeld der Infektionen aufzuhellen. Wenn sich mehr Menschen (und auch symptomfreie) auf das Coronavirus testen lassen, um ins Theater oder Café zu gehen, bleiben auch weniger Infektionen unbemerkt. Diese symptomfreien, aber positiv getesteten Menschen können dann auch niemanden unwissentlich anstecken. Und alle anderen – negativ getesteten Menschen – erhalten ein Stück Normalität zurück.

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hatte am 3. April 2021 die ersten Modellprojekte für Sachsen-Anhalt in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung genehmigt. Im Landkreis Harz konnte in Ballenstedt, Blankenburg, Falkenstein, Harzgerode, Ilsenburg, Oberharz, Quedlinburg, Thale und Wernigerode vom 9. April 2021 an die Außengastronomie begrenzt bis 21 Uhr geöffnet werden. Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind zwei Modellprojekte im Bereich Beherbergung am 16. April 2021 gestartet. Die Projekte waren bis zum 30. April 2021 bzw. 14. Mai 2021 befristet, mussten aber aufgrund der Bundes-Notbremse vom 22. April 2021 vorzeitig beendet werden.

Quelle: mw.sachsen-anhalt.de

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