Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Willingmann: „Steigern Wettbewerbsfähigkeit“

Neue Verordnung in Kraft getreten

In Sachsen-Anhalt kann künftig auch an forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) - Fachhochschulen - der Doktorgrad erlangt werden. Das sieht eine entsprechende Verordnung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann vor, die jetzt in Kraft getreten ist. „Seit Jahren haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt den Auftrag zur Forschung angenommen und ihre Aktivitäten im Bereich anwendungsbezogener Wissenschaft zunehmend ausgebaut. Wo dies nachhaltig und in gewisser Breite angelegt ist, ist es geboten, auch den Weg zur Promotion und damit zur Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses zu eröffnen“, erläuterte Willingmann am heutigen Freitag. „Damit schaffen wir im Wissenschaftssystem mehr Chancengleichheit und stärken unsere Hochschulen im Wettbewerb um kluge Köpfe.“

Die Verordnung aus dem Wissenschaftsministeriums sieht vor, dass künftig forschungsstarke Bereiche an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Zusammenschlüsse von Hochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten und so den Doktorgrad selbst verleihen können. Voraussetzung dafür ist, dass eine Mindestanzahl von Wissenschaftlern an den Hochschulen hinreichende Forschungsaktivitäten nachweist. Die Förderung und Betreuung der Doktoranden soll in Promotionszentren erfolgen, die sowohl innerhalb einer Hochschule als auch hochschulübergreifend eingerichtet werden können. „Sachsen-Anhalt gehört damit zu den ersten Ländern der Bundesrepublik, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht einräumt“, betonte Willingmann. Zuerst hatte Hessen 2016 ein ähnlich gestaltetes Promotionsrecht für Fachhochschulen eingeführt, 2019 war Nordrhein-Westfalen nachgezogen. Die Ausweitung des Promotionsrechts wird in nahezu allen Bundesländern diskutiert, aktuell etwa auch in Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin. Zumeist steht sie im Zusammenhang mit der Novellierung der Landeshochschulgesetze.

Wissenschaftsminister Willingmann schafft mit der Promotionsverordnung die erforderliche Voraussetzung für eigene Promotionsordnungen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Rechtsgrundlage dafür ist das im Sommer 2020 in Kraft getretene neue Hochschulgesetz Sachsen-Anhalts. Damit wird auf eine Entwicklung reagiert, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend abgezeichnet hatte: Die forschungsstarken Bereiche der HAW in Sachsen-Anhalt wie auch ihre an einer Promotion interessierten und geeigneten Absolventen sollen eigene Wege der Nachwuchsförderung gehen, um im Wettbewerb im Fachkräfte wie auch die Qualifikation des eigenen Nachwuchses bestehen zu können. Zuletzt wurde jedoch beklagt, dass Absolventen der Hochschulen kaum oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen den Zugang zu Promotionsverfahren an den Universitäten fanden. Durch den nun zusätzlichen Weg zur Promotion für HAW-Absolventen sollen nicht nur junge Wissenschaftler im Land noch stärker gefördert werden. Zugleich werden damit auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung unterstützt, da sie ihre Profile und Schwerpunkte überregional künftig auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.

Neben diesem neuen Zugang zur Promotion erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlern der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. „Sachsen-Anhalt verbreitert auf diese Weise die Möglichkeiten für Hochschulen und Universitäten, hochqualifizierten Nachwuchs zu binden. Im Ringen um Fachkräfte nicht nur für die Wissenschaft, sondern insgesamt im Lande ist das ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt“, so Willingmann.

Im Ministerium liegen derzeit Anträge auf Einrichtung von Promotionszentren an der Hochschule Anhalt, der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie ein Verbundantrag der Hochschulen Harz, Merseburg und Magdeburg-Stendal vor.

Quelle: mw.sachsen-anhalt.de

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