Wirtschaftsministerium vereinfacht Beratungsförderung für KMU

Maximaler Zuschuss steigt von 4.500 auf 6.000 Euro

Willingmann: „Setzen Bürokratieabbau fort“

Höhere Zuschüsse, weniger Verwaltungsaufwand und flexiblere Förderinhalte – das sind die Kernpunkte der runderneuerten Richtlinie zur Beratungshilfe, die jetzt in Kraft getreten ist. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heißt das: Sie können sich externe Beratungsleistungen zu wichtigen Themen wie Digitalisierung, Personalmanagement, Innovationspotenzial oder Erschließung von Auslandsmärkten ab sofort noch leichter und zu verbesserten Konditionen fördern lassen.

So wurde unter anderem der maximale Zuschuss von bisher 4.500 auf jetzt 6.000 Euro angehoben. Zudem werden die zur Qualitätskontrolle erforderliche Auswahl der zugelassenen Berater und Beratungsunternehmen sowie die Beratungsinhalte flexibler gestaltet. Förderfähig sind u.a. Beratungen zur Organisationsoptimierung, zur Unternehmensübergabe, zur Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung sowie zur Unterstützung der Digitalisierung im Unternehmen.

Dazu sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Auch mit dieser neuen Richtlinie setzen wir im Wirtschaftsministerium unseren Kurs zu Vereinfachung und Bürokratieabbau bei Förderprogrammen konsequent fort. Durch die Beratungshilfe unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen in nahezu allen wirtschaftlichen Bereichen. Dabei wird unser Mittelstand vor allem von der Erhöhung der Zuschüsse und der Flexibilisierung durch pauschale Vergütungssätze besonders profitieren.“

„Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist auf die Umsetzung der neu ausgerichteten Beratungshilfe-Förderung gut vorbereitet“, erklärt IB-Geschäftsleiter Marc Melzer. Einige wichtige Impulse zu den Erleichterungen im Programm gab das in der IB umgesetzte Interreg-Europe-Projekt „PURE COSMOS“. Im Rahmen eines Costumer-Journey-Workshops in diesem Frühjahr wurden mit Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium, den Kammern sowie Unternehmen Erkenntnisse gewonnen, die den Förderprozess optimieren helfen. Die Ergebnisse konnten zum Teil in die Neuerungen des Beratungshilfeprogramms einfließen. „In enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Unternehmen werden unsere Förderexperten sich ab sofort um die vereinfachte Beantragung der förderfähigen Beratungsinhalte und -leistungen kümmern. Das gilt auch für die Vermittlung kompetenter Berater bzw. Beratungsfirmen sowie die Abrechnung der Beratungshilfe-Zuschüsse. Im Blick sind Problemlösungen für dauerhaften Markterfolg und Wettbewerbsfähigkeit“, führt Melzer weiter fort.

Willingmann verwies darauf, dass die Anwendung der Beratungshilfe-Richtlinie bereits im Mai dieses Jahres auf Anregung der gewerblichen Kammern angepasst worden war: Seitdem können kleine und mittlere Unternehmen, die Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern im Ausland anbahnen wollen, auch dann Fördermittel erhalten, wenn sie dies mithilfe von Beratern im jeweiligen Zielland – also außerhalb Sachsen-Anhalts – tun (siehe Pressemitteilung Nr. 29 vom 1. Mai 2018).

Informationen zur neuen Beratungshilfe-Richtlinie gibt es im Internetauftritt der Investitionsbank unter www.ib-sachsen-anhalt.de oder an der kostenfreien Beratungs-Hotline (0800 56 007 57).

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