Willingmann: „Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen bleibt unsere Kernaufgabe“

Wirtschaftsminister stellt neues Mittelstandsförderungsgesetz vor

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf für ein neues Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) beschlossen und zur Anhörung freigegeben. „Die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen im Land bleibt unsere Kernaufgabe“, erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute in Magdeburg. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir dafür einen modernen und zeitgemäßen rechtlichen Rahmen.“

In der Novelle werden vor allem die Förderinhalte neu definiert. Zu den bisherigen Zielen zählten etwa die Förderung von Investitionen, Existenzgründungen und die Erschließung ausländischer Märkte. Neu als Ziele aufgenommen werden in der Novelle unter anderem:

  • die Förderung von Unternehmensnachfolgen,
  • die Bewältigung des technischen Fortschritts und digitalen Wandels,
  • die Förderung von Gründer- und Unternehmenskultur,
  • die Bewältigung des Fachkräftebedarfs, die Nachwuchsgewinnung,
  • die Integration von Migrantinnen und Migranten in der Wirtschaft,
  • die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.

„Im Rahmen des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes werden wir uns auch ganz eindeutig zum weiteren Bürokratieabbau bekennen“, betonte Willingmann. Jede Förderung soll künftig mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand erfolgen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Novelle auch der „Instrumentenkasten“ erweitert: Neben Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen wird künftig auch der Einsatz von Garantien möglich sein.

Im vergangenen Jahr hat das Wirtschaftsministerium bereits mehrere Förderinstrumente im Lichte des geplanten Mittelstandsförderungsgesetzes modernisiert, entbürokratisiert oder neu geschaffen und damit die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt:

Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds (MuG)
Um potenzielle Gründer bei ihrer Entscheidung zum Unternehmertum noch mehr als bisher zu ermutigen und zu unterstützen, wurde der Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds (MuG) aufgelegt. Der Fonds hat Anfang Februar 2017 seine Geschäfte aufgenommen – seitdem wurden insgesamt 153 Darlehen mit einer Gesamthöhe von 22,7 Millionen Euro ausgereicht.

KMU-Folgefonds
Viele Unternehmer treten in nächster Zeit in den wohlverdienten Ruhestand. Damit die Suche nach einem Nachfolger nicht aus finanziellen Gründen scheitert und der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen erhalten bleibt, hat das Wirtschaftsministerium im April 2017 den Startschuss für den neuen „Nachfolgefonds“ im Volumen von rund 260 Millionen Euro gegeben. Aus diesem Fonds werden Übernahmen von Unternehmen mit sehr zinsgünstigen Darlehen zwischen 25.000 und 3 Millionen Euro unterstützt. Die ersten 52 Darlehen sind bereits in einer Gesamthöhe von rund 11,8 Millionen Euro ausgereicht worden.

GRW-Investitionsförderung
Im Mai 2017 sind die neuen Regelungen für die Investitionsförderung in Kraft getreten. Unter anderem wurde die Basisförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um fünf Prozentpunkte angehoben und die Mindestinvestitions-Summe auf 30.000 Euro abgesenkt. Allein im Jahr 2017 konnten 202 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Gesamtvolumen von gut 1,1 Milliarden Euro mit 182,3 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bezuschusst werden. Sowohl die Zahl der Projekte als auch das Fördervolumen stieg damit auf den höchsten Stand seit vier Jahren. 

Meistergründungsprämie
Ende Juli 2017 ist die Meistergründungsprämie eingeführt worden. Mit der Prämie werden Handwerksmeister gefördert, die in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen.

Sie bekommen 10.000 Euro, wenn sie selbst mindestens 15.000 Euro investieren. „Mit der Prämie ist es uns gelungen, auch dem Gründungsgeschehen im Handwerk einen Schub zu versetzen“, bilanzierte Willingmann am Dienstag. Seit ihrer Einführung wurden landesweit 88 Anträge gestellt, wovon bisher 78 bewilligt wurden. Das bisherige Fördervolumen beläuft sich damit auf 780.000 Euro, insgesamt wurden mit der Prämie Investitionen von fast vier Millionen Euro ausgelöst. „Uns ist es nicht nur gelungen, eine bürokratiearme Prämienförderung auf den Markt zu bringen – wir sind auch eines von insgesamt nur fünf Bundesländern, in dem es eine solche Prämie gibt“, so Willingmann.

Forschungs- und Entwicklungsförderung
Um Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Unternehmen in Sachsen-Anhalt effizienter zu fördern, hat das Wirtschaftsministerium Ende 2017 verbesserte Richtlinien zur FuE-Projektförderung veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Förderungen von Organisations- und Prozessinnovationen, von Softwareentwicklungen und von digitalen Geschäftsmodellen. Generell wurde der Zuschussbetrag pro Vorhaben im FuE-Bereich auf 500.000 Euro angehoben. Der Bürokratieaufwand wurde reduziert, in dem künftig eine Sachausgabenpauschale, die ebenfalls indirekte Projektausgaben enthält, Anwendung findet. Bis 2020 stehen dabei Fördermittel in Höhe von rund 133,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende Mai 2018 wurden bereits Mittel in Höhe von 66,6 Millionen Euro für 299 Projekte bewilligt.

Förderung von Innovationsassistenten
Ein weiterer Baustein der Innovationsförderung des Landes ist der Einsatz von so genannten Innovationsassistenten. Durch einen Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule soll der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Unternehmen und damit die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen verstärkt und beschleunigt werden. Das Budget des Programms beträgt bis 2020 inzwischen 14,75 Millionen Euro – aufgrund der hohen Nachfrage aus der Wirtschaft hatte das Wirtschaftsministerium die ursprünglich eingeplanten Mittel von 7,3 Millionen Euro verdoppelt. Bewilligt wurden bis Ende Mai 2018 gut 10 Mio. Euro, dahinter stehen 228 Projekte bzw. Innovationsassistenten.

Geplante Vorhaben des Wirtschaftsministeriums
In den kommenden Monaten wird das Wirtschaftsministerium weitere Weichenstellungen für die Förderung des Mittelstandes vornehmen. Geplant sind unter anderem:

Förderung digitaler Geschäftsmodelle
Das Wirtschaftsministerium bereitet derzeit zwei neue Förderrichtlinien vor, die voraussichtlich im Herbst 2018 in Kraft treten: „Digital Innovation“ und „Digital Creativity“. Gegenstand der Förderung bei „Digital Innovation“ sollen innovative Digitalisierungsvorgänge in kleinen und mittleren Unternehmen sein, beispielsweise:

  • der Aufbau von digitalen Plattformen,
  • die Einführung digitaler Vertriebskanäle,
  • die Einführung medienbruchfreier Produktionssysteme,
  • sowie die Einführung von Mensch-Maschine-Interaktionen (Virtuelle Realität).

Insgesamt wird die geplante Richtlinie rund 20 Zuwendungszwecke umfassen. Sofern Brüssel die neue Richtlinie in nächster Zeit genehmigt, werden bis zum Ende der Strukturfondsperiode rund sieben Millionen Euro für Projekte zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Richtlinie „Digital Creativity“ werden künftig Projekte im Bereich innovativer audiovisueller Medienproduktionen sowie Projekte zur Digitalisierung von Gütern des geistigen und kulturellen Erbes („Digital Heritage“) gefördert. Vorbehaltlich der Zustimmung aus Brüssel werden hierfür 7,2 Millionen Euro aus dem EFRE-Strukturfonds zur Verfügung gestellt. „Mit den beiden Richtlinien dokumentieren wir einmal mehr, dass wir den digitalen Wandel ernst nehmen und die Chancen, die sich ergeben, für unser Land nutzen wollen“, erklärte Willingmann. „Die Digitalisierung umfasst mehr als den zweifellos auch wichtigen Breitbandausbau – wir müssen rechtzeitig auch digitale Geschäftsmodelle entwickeln, damit unser Mittelstand auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.“ Die beiden Richtlinien seien in diesem Zusammenhang wichtige Bausteine.

Weitere Projekte
Neben den Projekten zum Digitalen Wandel wird das Wirtschaftsministerium weitere Vorhaben verfolgen. Geplant sind unter anderem die Novellierung der Messeförderung sowie die Modernisierung des Beratungsprogramms für Unternehmen. „Gemeinsam mit der Investitionsbank wollen wir daran arbeiten, die bürokratischen Hürden bei der Messeförderung weiter zu reduzieren“, so Willingmann. Ziel sei es, kleine und mittlere Unternehmen aus Sachsen-Anhalt künftig noch effizienter bei der Erschließung ausländischer Märkte zu unterstützen.

Quelle: www.presse.sachsen-anhalt.de

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