„Checkliste“ für Unternehmen:

Die IHK rät: Beim „Brexit“ auf alle Eventualitäten vorbereiten!

Für die sachsen-anhaltische Wirtschaft war Großbritannien im vergangenen Jahr mit einem Volumen von knapp 1,3 Milliarden Euro der zweitwichtigste Exportmarkt. Regionale Unternehmen haben vor allem chemische und pharmazeutische Produkte, Metalle sowie Maschinen dorthin geliefert. Mit dem „Brexit“ ändern sich die Anforderungen für den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) schätzt, dass der bürokratische Aufwand erheblich steigen wird. Mit einer Checkliste unterstützt sie alle Firmen, die sich darauf vorbereiten möchten: 41 Fragen von A wie Ausfuhrgenehmigung bis Z wie Zollformalitäten.

Nach dem bisherigen Fahrplan wird das Vereinigte Königreich die Europäische Union auf politischer Ebene in weniger als zwölf Monaten verlassen, eine Übergangsphase für die Wirtschaft wird 2020 enden. Ob bis dahin ein Handelsabkommen zustande kommt und welche Regelungen es vorsehen wird, ist noch unklar. Unternehmen müssen sich deshalb unter anderem darauf einstellen, dass Zollanmeldungen für Lieferungen nach Großbritannien nötig werden könnten. Für Importe von dort wäre dann eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Betroffen sind aber nicht nur alle Unternehmen, die direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten. Der „Brexit“ kann sich bei Wertschöpfungsketten auch auf den Warenursprung und Präferenzregelungen mit Drittländern auswirken.

Die IHK-Checkliste ist online unter www.halle.ihk.de (Dokumentennummer 4033632) verfügbar.

Quelle: www.dihk.de

vorheriger Beitrag nächster Beitrag