Jahresbilanz: Investitionsförderung

Investitionsförderung in Sachsen-Anhalt erreicht den höchsten Stand seit vier Jahren    

Die im Mai 2017 vom Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt neu justierte Investitionsförderung ist bei den Unternehmen im Land auf enormes Interesse gestoßen: 2017 konnten 202 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit 182,3 Millionen Euro bezuschusst werden. Sowohl die Zahl der Projekte als auch das Fördervolumen stieg damit auf den höchsten Stand seit vier Jahren. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die Investitionsförderung für unsere Wirtschaft effizienter und attraktiver zu gestalten“, sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag. „Mit Hilfe dieser Förderung können sich unsere Unternehmen noch leistungsfähiger und innovativer im Wettbewerb positionieren. Der dabei eingeschlagene Weg der Verbreiterung von Fördermöglichkeiten, klarer Bonusregelungen und der Reduktion des Verwaltungsaufwands trägt Früchte.“

Das Volumen der geförderten Investitions-Projekte der Unternehmen belief sich 2017 insgesamt auf gut 1,1 Milliarden Euro. Durch die Vorhaben konnten die Unternehmen im Land mehr als 2.200 neue Arbeitsplätze schaffen und weitere knapp 6.000 Stellen sichern. Willingmann betonte hierzu: „Unsere Wirtschaftsförderung kommt somit nicht nur den Unternehmen zugute, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Sachsen-Anhalt.“

Das Land finanzierte die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Jahr 2017 mit 136,5 Millionen Euro aus nationalen Mitteln von Bund und Land sowie mit 45,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die GRW-Förderung musste das Land im vergangenen Jahr aufgrund der erhöhten Nachfrage von 122,5 auf 136,5 Millionen Euro aufstocken.

Neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft wurden 2017 auch zehn Infrastruktur-Vorhaben gefördert. Hier belief sich das Investitionsvolumen auf rund 6,5 Millionen Euro, die Höhe der Zuschüsse betrug 4,7 Millionen Euro.

Hintergrund

Im Mai 2017 ist die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums mit den neuen GRW-Regeln für die Investitionsförderung in Kraft getreten. Dabei wurden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Größere Anreize für Investitionen bereits ab 30.000 Euro durch höhere Basisförderung, vereinfachte Bonus-Regelungen,
  • höherer Bonus bei Tarifbindung oder mindestens tarifgerechter Entlohnung,
  • Unterstützung bei Unternehmensnachfolge sowie bei Investitionen in Forschung,
  • strengere Regeln bei Betriebsverlagerungen sowie
  • Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Kommunen und Landkreise.

GRW – Gewerbliche Wirtschaft

2014

2015

2016

2017

Anzahl Bewilligungen

111

80

134

202

Investitionsvolumen in Mio. Euro

721,7

484,8

254,4

1.119,3

Zuschussvolumen in Mio. Euro

142,4

57,3

62,2

182,3

Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze

2.563

870

656

2.225

Gesicherte Dauerarbeitsplätze

9.583

3.428

3.235

5.947

 

GRW – Infrastrukturvorhaben

2014

2015

2016

2017

Anzahl Bewilligungen

8

9

22

10

Investitionsvolumen in Mio. Euro

44,2

13,6

70,7

6,5

Zuschussvolumen in Mio. Euro

33

9,7

61,4

4,7

 

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