LAGB schließt Planfeststellung ab: K+S darf Rückstandshalde erweitern

Kaliproduktion in Zielitz bis 2054 gesichert

Willingmann: „Wichtige Nachricht für die Region“

Positives Signal für die rund 1.800 Beschäftigten im Werk von K+S in Zielitz (Landkreis Börde): Der Düngemittel- und Salzproduzent darf seine Rückstandshalde um 200 Hektar erweitern; dadurch ist die Kaliproduktion am Standort vorerst bis zum Jahr 2054 gesichert. Grundlage für die vom Unternehmen beantragte Erweiterung ist der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB), der K+S heute überreicht wurde.

Durch die Zulassung kann das Unternehmen auch künftig jährlich rund zwölf Millionen Tonnen Rohsalz fördern. Andernfalls hätte die Produktion wegen der erschöpften Haldenkapazität im kommenden Jahr gestoppt werden müssen. Das Kaliwerk in Zielitz gehört seit 1993 zum K+S-Konzern und zu den größten Kaliwerken weltweit. Der Planfeststellungsbeschluss wird Anfang 2021 öffentlich bekannt gemacht; die Aufhaldung soll nach Aussage des Unternehmens ab dem zweiten Quartal 2021 beginnen.

Dazu sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Das LAGB hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Nach fast zehn Jahren und intensiver Abstimmung mit Fachleuten sowie sorgfältiger Prüfung vor allem zur Umweltverträglichkeit ist das Verfahren jetzt abgeschlossen. Ich freue mich, dass damit die Weichen gestellt sind, um die Kaliproduktion in Zielitz langfristig zu sichern. Daran hängen neben den rund 1.800 Arbeitsplätzen im Werk auch etwa 1.250 Jobs bei Zulieferern und Dienstleistern. Für diese Menschen und die gesamte Region ist die Genehmigung so kurz vor Weihnachten eine besonders wichtige und schöne Nachricht.“

Die Zulassung war eine Herkulesaufgabe für das LAGB. 2005 begannen die Vorbereitungen, 2011 wurde das Genehmigungsverfahren offiziell angestoßen und im September 2017 erfolgte die Antragstellung seitens K+S. Zwei Jahre später wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn erteilt, wodurch in den vergangenen Monaten bereits vorbereitende Arbeiten wie die Errichtung der notwendigen Infrastruktur möglich waren.

„Bei diesem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren handelte es sich um das komplexeste und umfangreichste Verfahren seit Bestehen des LAGB. Über Jahre haben wir abteilungsübergreifend die Kräfte für das Großverfahren gebündelt, um allen Belangen und Einwendungen Rechnung tragen zu können“, betont LAGB-Präsident Kurt Schnieber. Die Entscheidung umfasst nun den rund eintausendseitigen Beschluss sowie die Unterlagen zur Planfeststellung in insgesamt 46 Aktenordnern.

Die bei der Kaliproduktion anfallenden Rückstände werden am Standort Zielitz seit jeher aufgehaldet. Eine erste Erweiterung der Halde wurde im Oktober 2005 ebenfalls nach einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Der jetzt vom LAGB getroffene Planfeststellungsbeschluss ermöglicht es, die Rückstandshalde im nördlichen Anschluss an den bisherigen Haldenkomplex zu erweitern. 

Quelle: www.sachsen-anhalt.de/ 

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