Breites Bündnis für den Chemiepark Genthin

Ein wichtiger Schritt für die zukünftige Weiterentwicklung des Chemieparks Genthin ist erreicht: Drei am Prozess beteiligte Unternehmen des Standortes sowie die vier beteiligten Kommunen haben eine Absichtserklärung – einen Letter of Intent (LOI) – zur angestrebten Gründung eines Zweckverbandes unterzeichnet.
Bei einem Gespräch im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt informierten Vertreter der beteiligten Kommunen und Unternehmen Staatssekretärin Stefanie Pötzsch über den aktuellen Stand des Vorhabens und die nächsten Schritte.
Mit der Unterzeichnung des LOI dokumentieren die beteiligten Partner erstmals gemeinsam ihre grundsätzliche Bereitschaft, die zukünftige Organisation und Sicherung der für den Chemiepark notwendigen Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in einem Zweckverband zu bündeln. Der LOI schafft damit eine gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit und die nächsten Schritte zur Gründung des Zweckverbandes.
„Ich schätze das Engagement der Unternehmen und Kommunen vor Ort und die gute Zusammenarbeit sehr. Wenn alle Beteiligten Verantwortung übernehmen und ihre Kompetenzen bündeln, stärkt das den Chemiepark Genthin als ‚Chemiepark des Nordens von Sachsen-Anhalt‘ und schafft verlässliche Strukturen für seine weitere Entwicklung“, sagte Staatssekretärin Stefanie Pötzsch.
Der Chemiepark ist mit seinen derzeit rund 500 Beschäftigten einer der bedeutendsten Industrie- und Wirtschaftsstandorte für Genthin und das Jerichower Land. Eine verlässliche Infrastruktur bildet eine wesentliche Voraussetzung dafür, bestehende Unternehmen und Arbeitsplätze am Standort zu sichern und zugleich Perspektiven für weitere Investitionen und Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Dies betonen die Beteiligten in der Absichtserklärung.
Formale Entscheidungen stehen noch aus
Mit der Unterzeichnung des Letter of Intent ist der Zweckverband noch nicht formal gegründet.
In einem nächsten Schritt müssen die zuständigen kommunalen Gremien die notwendigen Beschlüsse fassen. Erst nach diesen Entscheidungen und dem Abschluss der erforderlichen kommunal- und verwaltungsrechtlichen Verfahren kann die Gründung des Zweckverbandes tatsächlich erfolgen.
„Wir haben mit der Absichtserklärung einen wichtigen Schritt für die weitere Zusammenarbeit gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Beschlüsse in den zuständigen Gremien vorzubereiten und den begonnenen Prozess konsequent fortzuführen. Unser gemeinsames Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte Lösung für die Infrastruktur des Chemieparks Genthin“, sagte Landrat Steffen Burchhardt.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten