Bund stellt Mittel für Clubs, Veranstalter und Soloselbstständige bereit

Wirtschaftsminister Willingmann sieht „Licht und Schatten“ bei Corona-Hilfen des Bundes

Nach intensiven Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und mit den Wirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jetzt weitere Hilfsprogramme für die Wirtschaft vorgestellt. Es zeichnet sich ab, wie die vom Bund angekündigten Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige für die Zeit des Teil-Lockdowns im November konkret ausgestaltet werden. „Eine gute Nachricht ist: Bei der Novemberhilfe sind alle Unternehmen antragsberechtigt, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen der Länder einstellen mussten – auch Clubs, Diskotheken, Künstler, Veranstalter und Beherbergungsbetriebe. Mittelbar betroffene Unternehmen werden ebenfalls Anspruch auf eine Kostenpauschale haben“, berichtet Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Der Bund hat zudem eine schnelle Auszahlung der Hilfen ab Ende November in Aussicht gestellt. Darüber hinaus freue ich mich sehr, dass auch Soloselbständige nun effektivere Hilfen erhalten sollen; insofern haben sich wiederholtes Anmahnen dieser Unterstützung wie auch die intensiven Verhandlungen der vergangenen Tage ausgezahlt.“

Antragstellung und Auszahlung sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Damit die Hilfen schnell ausgezahlt werden, haben sich Bund und Länder auf Abschlagszahlungen verständigt. Soloselbständige erhalten einen Abschlag von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Bis zur Billigkeitsleistung von 5.000 Euro sollen Soloselbstständige direkt antragsberechtigt sein.

Grundsätzlich können Unternehmen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 beantragen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. „Letzteres war mir wichtig, denn auch Startups sollten im November nicht in der Luft hängen“, so Willingmann.

Mit Blick auf die Verhandlungsergebnisse sieht der Minister „neben Licht aber auch Schatten“, insbesondere im Hinblick auf die mit den Novemberhilfen verbundene Bürokratie. „Die Einführung von Abschlagszahlungen ist zwar mit Blick auf schnelle Auszahlungen zu begrüßen. Der Bund besteht jedoch weiterhin auf umfangreichen Nachweispflichten und Prüfungen im Nachgang“, erläutert Willingmann. Einzig bei den Soloselbständigen werde weitestgehend auf Nachweise und eine Schlussrechnung verzichtet.

Willingmann: Härtefall-Programm als Ergänzung zu „Neustarthilfe“

Zum Wochenende hatte die Bundesregierung zudem erstmalig skizziert, mit welchen Hilfen der Bund ab Januar 2021 plant. So soll es im Rahmen der dann aufgelegten Überbrückungshilfe III eine Neustarthilfe für Soloselbstständige geben, die umsatzbezogen eine einmalige Pauschale von bis zu 5.000 Euro für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 vorsieht. Dazu erklärt Willingmann: „Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung Soloselbständige nicht nur einmalig im November, sondern auch im ersten Halbjahr 2021 finanziell unterstützen möchte. Meiner Ansicht nach greift die angekündigte Hilfe jedoch zu kurz und bleibt hinter dem zurück, was seit geraumer Zeit von uns gefordert wird, nämlich ein angemessener Lebenshaltungszuschuss, den man auch Unternehmerlohn oder Selbstständigen-Kurzarbeitergeld nennen kann.“

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt werde die neuen Pläne der Bundesregierung in den kommenden Tagen zunächst analysieren und abklären, inwiefern das Land die bundesseitig geplanten Hilfen ergänzen könnte. „Mit maximal 5.000 Euro werden es Soloselbständige äußerst schwer haben, über sechs, sieben Monate ihre Existenz abzusichern, geschweige denn den unternehmerischen Neustart vorzubereiten“, so Willingmann. „Insofern werden wir auch prüfen müssen, inwieweit die Bundeshilfen landesseitig über ein Härtefallprogramm ergänzt werden. Dies sind wir insbesondere jenen schuldig, die seit Monaten besonders schwer von den CORONA-bedingten Einschränkungen betroffen sind!“

Quelle: mw.sachsen-anhalt.de

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