Daehre: Landesentwicklungsplan definiert Rahmenbedingungen für zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt

 

An der ausführlichen Diskussion über den Entwurf des neuen LEP konnten sich
neben Kommunen, Landkreisen, öffentlichen Planungsträgern, Verbänden und
Vereinigungen auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Insgesamt waren in der
Anhörungsphase rund 8.000 Hinweise, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge
eingegangen, die vielfach Eingang in den jetzt vorliegenden Entwicklungsplan
gefunden haben. „Dieses wichtige Planungsinstrument definiert die
Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“, betonte
Landesentwicklungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach der Kabinettssitzung in
Magdeburg. Schwerpunkte dabei seien die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der Erhalt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.


Attraktiver Investitionsstandort

Nach den Worten von Daehre berücksichtigt der neue Landesentwicklungsplan den Bedarf zur Ausweisung von großflächigen Standorten zur Ansiedlung von
Industrie- und Gewerbeunternehmen nahe der Hauptverkehrsachsen. „Damit sind wir im europäischen und internationalen Standortwettbewerb gut aufgestellt. Wir flankieren die geografisch günstige Lage mit einer fundierten und für Investoren verlässlichen Richtschnur für alle künftigen Fachplanungen“,
unterstrich Daehre. Im LEP seien sechs Vorrangstandorte mit strategischer
Bedeutung vorgesehen:

  • Halle/Saalekreis an der A14 (ca. 120 ha Erweiterungsfläche)
  • Magdeburg/Sülzetal (ca. 105 ha)
  • Könnern (ca. 200 ha)
  • Sangerhausen (ca. 200 ha)
  • Stendal-Borstel (Entwicklung im Zusammenhang mit A14-Lückenschluss)
  • Weißenfels (ca. 120 ha)


An allen Standorten liegt die Erweiterung, je nach Bedarf, im öffentlichen
Interesse; deshalb werden diese Standorte gesichert. Darüber hinaus weist der
Landesentwicklungsplan insgesamt 28 bereits vorhandene, als landesbedeutsam
eingestufte Industrie- und Gewerbeflächen aus (siehe Anhang).

Schutz von Natur und Umwelt

Der neue Landesentwicklungsplan enthalte eine Vielzahl von Festlegungen zum
Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Sicherung der natürlichen
Lebengrundlagen, sagte Daehre und fügte hinzu: „Wirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeiten und der Schutz von Natur und Umwelt werden nachhaltig in Einklang gebracht.“ Beide Aspekte seien „zwei Seiten ein- und derselben Medaille“ und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Daehre verwies darauf, dass der vorliegende LEP erstmals einen Umweltbericht enthalte, der die Auswirkungen des Plans auf Natur und Umwelt verdeutliche.

Gleichwertige Lebensbedingungen

Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsminister bekräftigte die Zielstellung der
Landesregierung, auch künftig gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen
Sachsen-Anhalts zu ermöglichen. Als wichtiges Planungsinstrument schaffe der
Landesentwicklungsplan u.a. die raumordnerischen Voraussetzungen für die
medizinische Versorgung der Bevölkerung, für den großflächigen Einzelhandel,
für Bildungs-, Nahverkehrs-, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. „Das
Zentrale-Orte-System mit seiner konsequenten Festlegung von 22 Mittel- und den drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau bildet das dafür notwendige Gerüst“, betonte der Minister.

Hinweis: Im Gegensatz zu Mittel- und Oberzentren werden Grundzentren nicht im LEP festgelegt, sondern anhand von Kriterien, die im Landesentwicklungsplan formuliert sind, durch die regionalen Planungsgemeinschaften bestimmt.

Übersicht zu bereits vorhandenen, als landesbedeutsam eingestuften Industrie-
und Gewerbeflächen in Sachsen-Anhalt:

  • Arneburg (einschließlich Industriehafen)
  • Aschersleben
  • Bernburg (Saale)
  • Barleben, Niedere Börde, Wolmirstedt (Technologiepark Ostfalen)
  • Bitterfeld-Wolfen (einschließlich Thalheim)
  • Braunsbedra/Krumpa
  • Burg
  • Coswig/Klieken
  • Gardelegen
  • Gewerbepark Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen
  • Halberstadt
  • Haldensleben
  • Hansestadt Salzwedel
  • Harzgerode
  • Hettstedt
  • Köthen
  • Landsberg
  • Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau)
  • Lutherstadt Eisleben
  • Lutherstadt Wittenberg/Piesteritz (einschl. Industriehafen)
  • Magdeburg/Rothensee Hafen,
  • Dessau-Roßlau (Rodleben)
  • Quedlinburg
  • Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha)
  • Schönebeck (Elbe)
  • Staßfurt
  • Wernigerode
  • Zeitz/Tröglitz

 




                
                    



                
                
                    



                
            
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