Mittelstandsförderungsgesetz und neuer Leitfaden in Kraft

Weniger Bürokratie für den Mittelstand: Ministerium erstellt KMU-Test für Gesetzgebung und Verwaltung

Das Wirtschaftsministerium setzt noch stärker auf Bürokratieabbau: Bereits vor Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Sachsen-Anhalt sollen deren Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft geprüft werden. Dazu hat das Ministerium jetzt einen KMU-Test erarbeitet. Mit diesem soll in der Landesverwaltung und möglichst vielen Kommunen überprüft werden, ob eine geplante Vorschrift mittelstandsrelevant, in allen Bestandteilen notwendig und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist – oder ob es mittelstandsfreundlichere Alternativen gibt. Zwingend sind etwa Regelungen, bei denen Anforderungen oder Berichtspflichten für kleinere Unternehmen geringer ausfallen. 

Dazu sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Mittelstand ist das Fundament unserer Wirtschaft. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben weniger als 250 Beschäftigte. Daher muss Mittelstandsfreundlichkeit noch stärker zu einem grundlegenden Prinzip in Gesetzgebung und Verwaltung werden. Bislang haben gerade kleine und Kleinstunternehmen überproportional viel Aufwand. Das muss sich ändern. Wir wollen dazu beitragen, dass Unternehmer wieder stärker Aufträge akquirieren und Geschäftsfelder erschließen können und weniger Formulare und Berichte ausfüllen müssen. Dafür ist es wichtig, bürokratische Hürden gar nicht erst aufzubauen und vermeidbaren Verwaltungsaufwand konsequent abzubauen.“

Der KMU-Test ist zentraler Bestandteil des neuen Leitfadens „Mittelstandsfreundlichkeit und Unternehmensorientierung in Sachsen-Anhalt“. Diesen hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit gewerblichen Kammern sowie Arbeitgeber- und kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der seit April geltenden Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt (MFG LSA) erarbeitet. Das Gesetz bildet die Grundlage der Mittelstandsförderung in Sachsen-Anhalt und soll dazu beitragen, die mittelständische Wirtschaft zu stärken, die Gründung und Entfaltung unternehmerischer Tätigkeit zu fördern sowie die Arbeits- und Ausbildungsplätze im Mittelstand zu sichern und auszubauen.

Im Mittelpunkt des neuen MFG LSA stehen daher flexiblere und möglichst unbürokratische Förderverfahren sowie die Erweiterung der Förderinhalte um Ziele wie Bewältigung von technischem Fortschritt und digitalem Wandel, Unternehmensnachfolge, Deckung des Fachkräftebedarfes, Nachwuchsgewinnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.

Der Leitfaden „Mittelstandsfreundlichkeit und Unternehmensorientierung in Sachsen-Anhalt“ ist auf den Internetseiten des Ministeriums unter https://mw.sachsen-anhalt.de/service/publikationen zu finden.

Quelle: www.sachsen-anhalt.de

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