Sachsen-Anhalt stockt Förderung auf: 112,6 Mio. Euro mehr für Investitionen in die Wirtschaft / Willingmann: „Wir stärken Konjunktur und Zukunftsfähigkeit“

Auch neue GRW-Regelungen: Mehr Geld für Unternehmen und Kommunen

Konjunkturimpuls in der Corona-Krise: Durch Aufstockung und erneute Vereinfachung der Investitionsförderung setzt das Wirtschaftsministerium einen starken Anreiz für Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen. Das Land stellt 56,3 Millionen Euro zusätzlich bereit, um Bundesmittel, die im Zuge des Konjunkturpaketes in gleicher Höhe aufgestockt wurden, komplett auszuschöpfen. Dadurch steigt das Volumen für Förder-Bewilligungen in 2020 um 112,6 Millionen Euro (je 56,3 Mio. Euro von Bund und Land) auf insgesamt 235,7 Millionen Euro. Hintergrund: Die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und des jeweiligen Landes.

Dazu sagte Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf man nicht sparen, sondern muss klug investieren. Die Herausforderungen sind vielfältig: die Auswirkungen der Corona-Krise, der Strukturwandel in der Autoindustrie, die Energiewende oder der Kohleausstieg. Daher ist es enorm wichtig, dass wir Ansiedlungen und Erweiterungen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern, weiterhin kräftig unterstützen können. In der Investitionsbank liegen aktuell viele gute GRW-Projekte vor, die bis Jahresende bewilligt werden können. Diese Investitionen sorgen dafür, dass Sachsen-Anhalt seinen erfolgreichen Weg hin zum Land der Zukunftstechnologien weiter fortsetzen kann.“

Neben der Aufstockung der Mittel für die GRW-Investitionsförderung hat das Wirtschaftsministerium – gerade mit Blick auf die Überwindung der Corona-Krise – auch die Landesregelungen erneut vereinfacht. Die zentralen Änderungen im Überblick:

  • Der Mindestfördersatz steigt um je 2,5 Prozentpunkte: Für kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) von 25 auf 27,5%, für mittlere (50-249 Beschäftigte) von 15 auf 17,5% und für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) von 5 auf 7,5%.
  • Für den Höchstfördersatz (30% für kleine, 20% für mittlere und 10% für große Unternehmen) muss im Rahmen der Investition nur ein besonderer Struktureffekt erfüllt werden.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten auch bei Investitionen ohne besonderen Struktureffekt den Höchstfördersatz von 30%.
  • Die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten durch Kommunen wird gefördert, wenn mindestens die Hälfte (bisher zwei Drittel) belegt wird.
  • Zur Unterstützung des Strukturwandels werden Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in den Braunkohleregionen (Burgenlandkreis, Saalekreis, Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld) automatisch mit dem Höchstfördersatz unterstützt.
  • Der förderfähige Lohnkostenrahmen wurde um 10.000 Euro auf 36.000 Euro bis 80.000 Euro Jahresbruttolohnkosten erweitert.

Willingmann betonte: „Seit dem Ende des Lockdowns ist die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt auf Erholungskurs. Um jetzt Impulse für einen besonders kräftigen Aufschwung zu setzen, werden wir unsere Unternehmen noch stärker und unbürokratischer bei wichtigen Investitionen unterstützen. Gleichzeitig stellen wir die Weichen für den Ausbau einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen Infrastruktur, gerade in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Landessüden.“

Details zu den Änderungen
Das System der Förderung wird – wie schon in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/2010 – umgestellt. Bisher erhielten Unternehmen einen nach Firmengröße gestaffelten Basisfördersatz (25% des förderfähigen Investitionsvolumens für kleine, 15% für mittlere und 5% für große Unternehmen), den sie durch besondere Struktureffekte wie Tarifbindung, Ausbildung oder Forschung und Entwicklung um bis zu fünf Prozentpunkte erhöhen konnten. Ab sofort erhalten alle Unternehmen den Höchstfördersatz (30% des förderfähigen Investitionsvolumens für kleine, 20% für mittlere und 10% für große Unternehmen), der jedoch um 2,5 Prozentpunkte verringert wird, wenn keine besonderen Struktureffekte erfüllt werden. Neben einer Vereinfachung im Antragsverfahren führt dies auch zu steigenden Mindestfördersätzen (um je 2,5 Prozentpunkte).

Die Inanspruchnahme der lohnkostenbezogenen GRW-Förderung wurde stark vereinfacht und der förderfähige Lohnkostenrahmen um 10.000 Euro erweitert – auf 36.000 Euro bis 80.000 Euro Jahresbruttolohnkosten. Diese Form der Investitionsförderung ist für technologieorientierte Unternehmen aufgrund ihres hohen Personalkostenanteiles besonders wichtig.

Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist neben den GRW-Landesregelungen zuvor bereits der GRW-Koordinierungsrahmen durch den Bund und die Länder geändert worden. So können befristet bis Ende 2020 auch Erweiterungsinvestitionen großer Unternehmen als Kleinbeihilfe gefördert werden. Zudem wurden der Investitionszeitraum bis Ende 2021 von 36 auf 42 Monate verlängert und der Höchstfördersatz für den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur bis Ende 2023 von 90 auf 95 Prozent erhöht.

Um Unternehmen zu stärken und Konjunkturimpulse zu geben, hatte das Wirtschaftsministerium bereits im Mai dieses Jahres öffentliche Vergaben von Land und Kommunen erleichtert. Dafür sind die Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, zunächst bis Ende 2020 deutlich angehoben worden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

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