Sachsen-Anhalt-Plan: Landesregierung beschließt Zeitplan für Lockerung von Corona-Maßnahmen

Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Sitzung auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt. „Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zeigen Wirkung. Das belegen die zurückgehenden Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt. Sie geben uns die Möglichkeit, schrittweise weitere Erleichterungen zu beschließen. Um eine Perspektive für die Menschen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen, hat das Kabinett heute den Sachsen-Anhalt-Plan beschlossen“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Haseloff hat den Zeitplan gemeinsam mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert vorgestellt.

Zunächst wird das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen. Mit ihr sollen u. a. private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich werden. Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250.

Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen wie z. B. Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland dann möglich. Auch Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürfen ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen.

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.

Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen, zugleich wird Schulsport möglich sein. Auch Beratungsstellen können ab 2. Juni öffnen. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiter beachtet werden.

Weitere Informationen sind auch unter  www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

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Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 209/2020

Magdeburg, den 19. Mai 2020

Tiefste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik prägt die Entwicklung des Steueraufkommens auch in Sachsen-Anhalt

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in der tiefsten Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 6,3 % zurückgehen. Für das Jahr 2021 wird dann allerdings eine deutliche Erholung der Wirtschaftsleistung um 5,2 % erwartet. Ursächlich dafür sind auch die binnenwirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie, die in der Folge den privaten Konsum – bisher ein stützendes Element der Konjunktur – stark getroffen haben.

Dies wirkt sich auf die Einnahmeerwartungen aus, die neben dem konjunkturellen Einbruch auch von den von Bund und Ländern ergriffenen untergesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise geprägt sind. Zu nennen sind hier vor allem die erleichterte Herabsetzung der Vorauszahlungen, die eingeleiteten Stundungsmaßnahmen, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen und die Herabsetzung/Rückerstattung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer bei Dauerfristverlängerung. All dies hilft der Wirtschaft, indem kurzfristig die Liquiditätssituation der Unternehmen spürbar verbessert wurde. Allein daraus resultieren für das Land in diesem Jahr Einnahmeverluste von gut einer viertel Milliarde Euro.

Sachsen-Anhalt muss im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2020 und 2021 mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,2 Mrd. EUR bzw. rund 500 Mio. EUR rechnen. In den Finanzplanungsjahren bis 2024 werden die aktuell der Haushalts- und Finanzplanung des Landes zugrundeliegenden Einnahmeerwartungen ebenfalls deutlich unterschritten.

Finanzminister Michael Richter: „Steuerausfälle in dieser Größenordnung musste Sachsen-Anhalt bisher noch nicht verkraften. Die Schuldenbremse gibt uns in diesem Jahr alle Möglichkeiten, damit verantwortungsbewusst umzugehen und alle notwendigen Ausgaben zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu finanzieren. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 haben wir dafür die richtigen Weichen gestellt. Wir werden im Laufe des Jahres sehen, ob und inwieweit sich die aktuellen Erwartungen bestätigen. Dabei wird uns auch die für Anfang September geplante Interimssteuerschätzung helfen, sodass dann gezielt über weitere Maßnahmen entschieden werden kann.“

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