Bis Ende 2020: Erhöhte Wertgrenzen ermöglichen schnellere Verfahren

Minister erleichtert öffentliche Vergaben / Willingmann: Wirtschaft in Corona-Krise ankurbeln

Rückenwind für Unternehmen in der Corona-Krise: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.

Dazu sagte Wirtschaftsminister Willingmann: „Einfachere Vergaben sind ein wichtiger Baustein, um unserer Wirtschaft in und nach der Corona-Pandemie zu helfen und die Konjunktur anzukurbeln. Wenn Land und Kommunen Aufträge künftig schneller auslösen können, profitieren Industrie, Handel und Handwerk. Wir wollen gerade in der Krise ein deutliches Zeichen auch für die Zeit der Normalisierung unseres Wirtschaftslebens nach dem ‚Lock-down‘ setzen. Zugleich haben wir aber darauf geachtet, dass trotz der vereinfachten Verfahren gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Transparenz und Wettbewerb in der Wirtschaft erhalten bleiben.“

Die Erleichterungen sind mit den gewerblichen Kammern in Sachsen-Anhalt abgestimmt und erfolgen über eine Verordnung zum Landes-Vergabegesetz, die der Wirtschaftsminister erlassen kann und die in spätestens zwei Wochen – nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt – in Kraft treten soll. Minister Willingmann hat das Kabinett darüber am gestrigen Dienstag (21. April 2020) informiert.

Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (bislang bis 25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind künftig bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro).

Bei der beschränkten Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A) oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.

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Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind verfügbar unter: www.mw.sachsen-anhalt.de/corona.

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